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Neuigkeiten


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05.05.2024

Mandanteninformation Mai 2024

Unterhaltszahlungen an Kinder sind grundsätzlich durch das Kindergeld abgegolten; bei Unterhalt an andere unterhaltsberechtigte Personen wird der Höchstbetrag der abziehbaren Aufwendungen von derzeit 11.604 Euro um eigene Einkünfte und Bezüge...

Weitere Inhalte:

1. Prozesskosten bei nachehelichem Unterhalt keine Werbungskosten

2. Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage bei Wohnungsvermietung?

3. Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG

4. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung

5. Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

6. Wachstumschancengesetz verabschiedet

 Mandanteninformation Mai 2024.pdf


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