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Neuigkeiten
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06.04.2024
Mandanteninformation April 2024
Die Veräußerung eines privaten Grundstücks unterliegt grundsätzlich der Einkommensbesteuerung, wenn zwischen Erwerb und Verkauf der Immobilie nicht mehr als 10 Jahre liegen, es sei denn, die Immobilie wurde während der gesamten Zeit
Weitere Inhalte:
1. Privates Veräußerungsgeschäft: Keine Steuerbefreiung bei Nutzung durch Elternteil
2. Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften
3. Bonuszahlungen von Krankenkassen – Vereinfachungsregelung verlängert
4. Anpassungen im Steuerrecht aufgrund des MoPeG
5. Kindergeld: Einheitliche Erstausbildung bei Unterbrechung durch Freiwilligendienst
6. Darlehen und Zuschüsse zu Fortbildungsaufwendungen
7. Arbeitnehmer-Sparzulage: Erhöhung der Einkommensgrenzen ab 2024
8. Privates Veräußerungsgeschäft nach Teilung eines (Wohn-)Grundstücks
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