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04.03.2024

Mandanteninformation März 2024

Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Grundstückswerte werden zum 01.01.2025 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Die Berechnung der neuen Grundsteuerwerte für Grundstücke erfolgt jedoch nicht bundeseinheitlich.

Weitere Inhalte:

1. Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung?

2. Veräußerung von Nachlassvermögen nach Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft

3. Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit–Regelung verfassungswidrig?

4. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen

5. Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge

6. Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrags

7. Erlass von Grundsteuer wegen Ertragsminderung

 Mandanteninformation März 2024.pdf


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