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04.03.2023

Mandanteninformation März 2023

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es sich bei dem aktuell geltenden Solidaritätszuschlag in den Jahren 2020 und 2021 um eine verfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe handelt. Der Solidaritätszuschlag sollte bei seiner Einführung im Jahr 19955

Weitere Inhalte:

1. Solidaritätszuschlag für die Jahre 2020 und 2021 (noch) nicht verfassungswidrig

2. Veräußerung/Aufgabe eines Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge

3. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen

4. Handel auf Internetplattformen wie eBay – Neue Meldepflicht für Betreiber ab 2023

5. Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen

6. Erlass von Grundsteuer wegen Ertragsminderung

 Mandanteninformation 03.2023.pdf


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