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01.03.2020

Mandanteninformation März 2020

Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder für ein Studium können nur dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn bereits zuvor eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen wurde...

Weitere Inhalte:

1. Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

2. Gehaltsumwandlung: Reaktion des Gesetzgebers auf neue Rechtsprechung

3. Berücksichtigung von Verlusten bei Kapitalforderungen

4. Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten: Voraussetzungen erweitert

5. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung

6. Vorsteuerabzug bei Bahntickets

7. Vernichtung von Buchhaltungsunterlage

 Mandanteninformation 03.2020.pdf


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