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Neuigkeiten
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02.03.2019
Mandanteninformation März 2019
Für diejenigen, die eine Steuererklärung abzugeben haben, gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2018 großzügigere Abgabefristen. Statt wie bisher grundsätzlich bis Ende Mai müssen die Steuererklärungen für 2018 erst bis spätestens 31. Juli 2019 beim Finanzamt eingereicht werden.
Weitere Inhalte:
1. Neue Abgabefristen für Steuererklärungen ab 2018 und neue Regelungen für Verspätungszuschläge
2. Umsatzsteuerbescheinigung im Online-Handel
3. Gesellschaftereinlage als Finanzierungshilfe für GmbH
4. Arbeitslohn: Rabatt von dritter Seite
5. Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen – Anwendung durch Finanzverwaltung
6. Geschäftsveräußerung: Erwerb des Inventars und Anmietung der Immobilie
7. Begünstigung der Nutzung „öffentlicher Verkehrsmittel“ auch für Taxis
8. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
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