Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen
Erstellung von E-Bilanzen zur Übermittlung an die Finanzbehörden
Erstellung von Überleitungsrechnungen von der Handelsbilanz zum steurrechtlichen Ergebnis
Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen ( § 4 Abs. 3 EStG )
Erstellungsbericht zu den Jahresabschlüssen mit Anhang und bei Bedarf Mithilfe bei der Vorbereitung des Lageberichts
Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger